- §§ 6 bis 7 Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz, KomWG) - Aufstellung, Änderung und Zulassung von Wahlvorschlägen
- §§ 16 bis 20 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung, KomWO) - Wahlvorschläge
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