- § 3 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (AGyKoVO) - Aufnahmevoraussetzungen, Aufnahmeentscheidung
- § 4 AGyKoVO - Anmeldung
- § 6 AGyKoVO - Überspringen von Vorkurs und Einführungsphase
- § 8 AGyKoVO - Schulwechsel an ein anderes Abendgymnasium oder ein anderes Kolleg
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