Untere Bauaufsicht
Untere Bauaufsichtsbehörde:
- Erteilung von Baugenehmigungen (Errichtung, Änderung, Nutzungsänderungen)
- Erteilung von Abweichungen und Befreiungen
- Entgegennahme von Anzeigen zur Beseitigung von baulichen Anlagen
- Führung und Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Baukontrollen, Bauabnahmen (Rohbauabnahmen und Aufnahme der Nutzung)
- Wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten