Asyl und Integration
Im Sachgebiet Asyl und Integration erhalten leistungsberechtigte Ausländer Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Freistaat Sachsen wurde die Umsetzung dieses Gesetzes auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.
Weiterhin erfolgt im Sachgebiet die Bearbeitung von asylrechtlichen und ausländerrechtlichen Angelegenheiten von asylsuchenden Ausländern.
Es werden EU- und aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten bearbeitet sowie Verpflichtungserklärungen für die Visa-Verfahren ausgestellt. Außerdem werden Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren durchgeführt und Einbürgerungen vorgenommen.
Es ergeben sich folgende Aufgabenpunkte, welche im Sachgebiet realisiert werden:
- Gewährung sozialer Leistungen
- Asylrecht
- Aufenthaltsrecht
- EU/Freizügigkeitsrecht
- Staatsangehörigkeitsrecht/Einbürgerung
NEWS: Aktuelle Hinweise für die Verlängerung des Aufenthaltstitels erhalten ukrainische Kriegsflüchtlinge hier.
Informationen rund um das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie unter den folgenden Links
- FAQ zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- make it in germany
- Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren ab 1. März 2020
- Netzwerk IQ
- Anerkennungsfinder
- anabin das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen
Die Online-Anträge der Ausländerbehörde finden sie hier.