Wirtschaftliche Jugendhilfe
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Dieser Bereich ist zuständig für die verwaltungsrechtliche und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungen:
- Berechnung und Bewilligung von Elternbeiträgen zum Besuch einer Kindertageseinrichtung, Hort oder Tagespflegestelle
- Bearbeitung, Berechnung und Bewilligung von Differenzbeträgen/Geschwisterermäßigung nach Antragsstellung der Eltern
- Übernahme von Betreuungs- oder sonstigen Kosten von ambulanten und teilstationären Erziehungshilfen
- Vollzeitpflege - Zahlung von Pflegegeld
- Übernahme der Heimkosten und der Kosten für betreutes Jugendwohnen
- Geltendmachung von Ansprüchen des öffentlichen Jugendhilfeträgers gegenüber Kostenbeitragspflichtigen, anderen Sozialleistungsträgern sowie für Pflegekinder
- Berechnung und Festsetzung von Kostenbeiträgen verpflichteter Personen
- Finanzierung Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Fachberatung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege
- fachliche Beratung der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen sowie deren kommunale, freie und private Träger
- Mitwirkung im Betriebserlaubnisverfahren
- Investionsförderung Landes-/Bundesförderprogramme
- Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen
- Fort-/Weiterbildung für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
Regionales Fortbildungsprogramm Jugendhilfe