Land der Vögte
Landesherrliche Rechte
Bereits die erste Besitzteilung der Herren von Weida in die drei Vogtslinien Weida, Greiz und Gera- Plauen Anfang des 13. Jh. brachte gegenseitige Zerrüttung und Schwächung mit sich. Mit dem Verfall der Reichsgewalt aber erlangten die Vögte landesherrliche Rechte. Ihr Herrschaftsgebiet erstreckte sich teilweise bis ins Regnitzland und Hof. Doch mehrfache Teilungen der Vogtslinien und mächtige Nachbarn zwangen schließlich die Vögte zu Verpfändung und Verkauf von Herrschaftsteilen – vorwiegend an die Wettiner.
Vogtländische Creiß
Bei der wettinischen Landesteilung 1485 kamen die vogtländischen Ämter Plauen und Voigtsberg zur ernestinischen Linie. Damit übertrug sich im 16. Jahrhundert die wettinische Ämterverfassung auf den nun sächsischen Teil des Vogtlandes. Es entstand der „Vogtländische Creiß“.
Verwaltungsreform
Die Ämterstruktur änderte sich 1874 mit der Errichtung der Amtshauptmannschaften Auerbach, Oelsnitz und Plauen als untere staatliche Verwaltungsorgane, zugleich auch Selbstverwaltungsverbände, die bis 1945 bzw. als Kreise bis Herbst 1952 bestanden. Dann verkleinerte eine DDR-Verwaltungsreform diese drei Kreise und schuf dazu noch die Kreise Klingenthal und Reichenbach.
Vogtlandkreis
Seit 1. Januar 1996 sind durch die Kreisgebietsreform in Sachsen alle fünf Kreise (Auerbach, Oelsnitz, Klingenthal, Plauen und Reichenbach) wieder im Vogtlandkreis vereint, der sich im Wesentlichen mit dem alten Vogtländischen Creiß deckt.
Durch Kreis- und Funktionalreform in Sachsen gingen ab 1. August 2008 zahlreiche staatliche Aufgaben auf die Landkreise über. Seit 2009 gehört auch die seit 1907 kreisfreie Stadt Plauen wieder zum Vogtlandkreis.
Wissenswert:
Zahlreiche Burgen und Schlösser erinnern an das alte Adelsgeschlecht und die einst herrschenden Vögte. So belegt die Ferienstraße „Das Tal der Burgen“ eine altehrwürdige Vergangenheit. Sehenswert sind die Burgruine Elsterberg, die Kaiserburg in Mylau und das Schloss Voigtsberg in Oelsnitz als Herrschaftssitz der Fürsten von Straßberg.