Gewerbebetriebe
Der Betrieb gewerblicher Anlagen (zum Beispiel Industriebetriebe, Handwerksbetriebe etc.) ist häufig mit Geräuschemissionen, wie zum Beispiel Bohren, Brummen, Dröhnen, Hämmern, Schwingen oder Zischen verbunden.
Das sind unsere Aufgaben
- Prognostisches Überprüfen, ob einschlägige Normen eingehalten werden - in der Regel im Rahmen der Genehmigung zum Errichten und Betreiben neuer Anlagen.
- Ermitteln und Beurteilen von Geräuschimmissionen entsprechend dem gesetzlichen Schutz- und Vorsorgegebot im Einzelfall, das heißt, wenn diese als störend empfunden werden.
Rechtsgrundlagen
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
Hinweis
Die Kriterien zum Beurteilen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen unterscheiden sich von denen anderer Anlagen. So sind bestimmte Anlagenarten, wie zum Beispiel Sportanlagen, einige Freizeitanlagen oder Baustellen vom Geltungsbereich der TA Lärm ausgenommen und werden nach gesonderten Vorschriften (zum Beispiel der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm) überprüft.
Das gibt die TA Lärm vor
- Immissionsrichtwerte zum Prüfen von Geräuschimmissionen
- Mess- und Berechnungsvorschriften zum einheitlichen Ermitteln von Geräuschimmissionen am Ort der Einwirkung