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Nachbarschaft

Geräusche, die durch Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und (nicht nur) während der sogenannten Sonntagsruhe störend wirken, werden als Nachbarschaftslärm bezeichnet.

 

 

 

Das können zum Beispiel sein

  • laut eingestellte Fernseher oder Rundfunkgeräte (Radio)
  • eine Party, Fete, laute Musik
  • Geschrei, Knallen, Pfeifen, Poltern, Hundegebell, Lärm, Krach vom Bolzplatz
  • Heimwerkerarbeiten in der Wohnung oder im Garten (zum Beispiel mit Häcksler, Kärcher, Kettensäge, Kompressor, Rasenmäher, Schneefräse, Trimmer, Vertikutierer
  • Betrieb von Fahrzeugen auf privatem Gelände

Im Freistaat Sachsen gibt es kein Landes-Immissionsschutzgesetz. Ansprechpartner für Nachbarschaftslärm sind daher die Ordnungsbehörden der Kommunen.

Rechtsgrundlagen zum Beurteilen von Nachbarschaftslärm

  • kommunale Verordnungen
  • Polizeiverordnungen
  • Satzungen
  • Hausordnungen
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB §§ 906, 1004)