Nachbarschaft
Geräusche, die durch Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und (nicht nur) während der sogenannten Sonntagsruhe störend wirken, werden als Nachbarschaftslärm bezeichnet.
Das können zum Beispiel sein
- laut eingestellte Fernseher oder Rundfunkgeräte (Radio)
- eine Party, Fete, laute Musik
- Geschrei, Knallen, Pfeifen, Poltern, Hundegebell, Lärm, Krach vom Bolzplatz
- Heimwerkerarbeiten in der Wohnung oder im Garten (zum Beispiel mit Häcksler, Kärcher, Kettensäge, Kompressor, Rasenmäher, Schneefräse, Trimmer, Vertikutierer)
- Betrieb von Fahrzeugen auf privatem Gelände
Im Freistaat Sachsen gibt es kein Landes-Immissionsschutzgesetz. Ansprechpartner für Nachbarschaftslärm sind daher die Ordnungsbehörden der Kommunen.
Rechtsgrundlagen zum Beurteilen von Nachbarschaftslärm