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Geruch

Gerüche gewerblichen Ursprungs können unter anderem zum Beispiel aus Lackierereien, Kompostanlagen, Gießereien oder Gaststätten kommen.



Entscheidende Kriterien zum Beurteilen von Geruch oder gar Gestank sind Art und Häufigkeit des Auftretens. Fühlen Sie sich von Gerüchen aus einer benachbarten gewerblichen Anlage gestört, benötigen wir unbedingt Ihre genauen Angaben zu Art und Häufigkeit der auftretenden Geruchsimmissionen. Nur so können wir Ihr Anliegen bestmöglich bearbeiten!

Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch neu zu errichtende und betreibende geruchsintensive Anlagen prüfen wir in der Regel bereits prognostisch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

Rechtsgrundlagen

Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der Geruchsimmissions-Richtlinie des Freistaates Sachsen