Geruch aus der Landwirtschaft
Von Tierhaltungsanlagen, egal welcher Größe, gehen in der Regel Geruchsemissionen aus.
Diese kommen auch in Bereichen schutzwürdiger Bebauung an und werden dort unter Umständen als belästigender (Gülle-)Geruch oder Gestank wahrgenommen.
Zur fachlichen Bewertung anlagenbezogener Emissionen/Immissionen greift die Geruchsimmissions-Richtlinie des Freistaates Sachsen.
Bitte beachten Sie, dass Gerüche ausgehend von Düngemaßnahmen nicht dieser Bewertung unterliegen und als übliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen hinzunehmen sind.
Auskünfte erhalten Sie hier: