Elektromagnetische Felder | 26. BImSchV
Das Errichten und Betreiben von Hochfrequenz-, Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen kann sich durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (EMF) schädlich auf die Umwelt beziehungsweise die Gesundheit des Menschen (Elektromagnetische Umweltverträglichkeit) auswirken.
Vorsorglich und zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor jenen schädlichen Umwelteinwirkungen schreibt die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) Anforderungen an die genannten Anlagen fest.
Funkanlagen in Ihrer Nähe
Wo in Ihrer Nähe Funkanlagen betrieben werden, finden Sie in der EMF-Standortdatenbank (Bitte links neben der Karte Ihren Standort eingeben!):
Wir als Untere Immissionsschutzbehörde prüfen auf Antrag in begründeten Fällen die Grenzwerte der 26. BImSchV. Dazu wird eine orientierende Messung am entsprechenden maßgeblichen Immissionsort beziehungsweise am schutzbedürftigen Gebäude vorgenommen.