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Kleinkläranlagen

Insbesondere im ländlichen Raum sind Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben oder Sickerungsanlagen Bestandteil der Abwasserbeseitigung. Nach dem aktuellen Stand der Technik sind folgende Werte für den Ablauf aus Kleinkläranlagen gesetzlich geregelt (Abwasserverordnung).

  • Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) mit 150 mg/l und
  • Biologischer Sauerstoffbedarf (BSB5) mit 40 mg/l.

Nähere Hinweise zum Thema finden Sie in unseren Merkblättern:

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