Brunnen und Erdwärme
Arbeiten, die in das Grundwasser hineinreichen, müssen bei den zuständigen Behörden im Vorfeld der Bohrung angezeigt werden. Das gilt auch dann, wenn man einen Brunnen errichtet oder sonstige Bohrungen vornimmt, die bis ins Grundwasser reichen. Die Bohrproben und sonstiges Beobachtungsmaterial müssen dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorgelegt werden.
Das sollten Sie wissen
- Grundwasserbohrung anzeigen
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme bzw. Zutageförderung von Grundwasser für die Wasserversorgung
- Bohrergebnisse einer Grundwasserbohrung mitteilen
- Trinkwasserversorgung aus Hausbrunnen - Rechte und Pflichten der Betreiber
- Anzeige von Bohrungen/Erdaufschlüssen (Eingriffe in das Grundwasser)
- Anzeige/Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Gewässerbenutzung für vertikale Erdwärmesonden und Anzeige von Erdaufschlüssen
- Anzeige/Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Gewässerbenutzung für horizontalen Flächenkollektor (bis 30kW) und Anzeige von Erdaufschlüssen