Radon
Radon-Vorsorgegebiet
In Radonvorsorgegebieten müssen ab dem 31. Dezember 2020 besondere Pflichten zum Schutz vor Radon beachtet werden. Die diesbezügliche Allgemeinverfügung wurde am 3. Dezember 2020 durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie veröffentlicht (Sächsisches Amtsblatt Seite 1362 fortfolgende).
Weitere Informationen finden Sie im Geoportal des Vogtlandkreises und unter www.strahlenschutz.sachsen.de