Was muss man beim Befüllen der Restabfallbehälter beachten?
- Der Restabfall darf keine brennenden oder glühenden Bestandteile enthalten.
- Der Restabfall darf nicht eingepresst oder mit Wasser verdichtet (eingeschlämmt) werden.
- Die Restabfallbehälter sind so zu befüllen, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Wenn der Deckel nicht mehr vollständig auf dem Rand aufliegt, ist der Behälter überfüllt und wird nicht geleert.
- Restabfälle, die durch unsachgemäßes Einbringen, Festfrieren oder aus anderen Gründen nach dem Schüttvorgang im Abfallbehälter verbleiben, werden nicht nachentsorgt. Es besteht kein Anspruch auf eine Gebührenminderung oder Nachleerung.