- Die Landesdirektion bestätigt den Eingang der Anzeige unverzüglich und teil Ihnen mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung benötigt.
- Die Landesdirektion prüft innerhalb von längstens einem Monat, ob die Änderung einer Genehmigung bedarf.
- Als Träger des Vorhabens dürfen Sie die Änderung vornehmen, sobald die Landesdirektion Ihnen mitteilt, dass Sie keine behördliche Genehmigung benötigen.
- Sollten Sie innerhalb Monatsfrist (nach Einreichung aller erforderlicher Unterlagen) keine Rückmeldung der Landesdirektion erhalten, so können Sie die Änderung gleichermaßen vornehmen.
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