- Personalausweis oder Reisepass der oder des Verstorbenen
- Personalausweis oder Reisepass der Person, die den Sterbefall anzeigt
- ärztliche Todesbescheinigung (Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) sowie Blatt A und B (nichtvertraulicher Teil) im Umschlag)
- Nachweis über den letzten Wohnsitz der oder des Verstorbenen
Zusätzlich zu diesen Unterlagen:
- bei ledigen Verstorbenen:
Geburtsurkunde - bei verheirateten Verstorbenen:
Eheurkunde - bei Verstorbenen, die in Eingetragener Lebenspartnerschaft lebten:
Lebenspartnerschaftsurkunde - bei geschiedenen Verstorbenen:
Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil - bei verwitweten Verstorbenen:
Eheurkunde und Sterbeurkunde des früheren Ehepartners
- Ist das Standesamt, bei dem der Sterbefall angezeigt wird, auch für das Ausstellen oben genannter Urkunden zuständig, müssen diese nicht vorgelegt werden.
- In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (zum Beispiel Übersetzungen).