- Der Antrag auf amtliche Anerkennung ist schriftlich bei der zuständigen Behörde stellen.
- Die zuständige Behörde führt vor der Anerkennung eine Prüfung der Versuchseinrichtung durch.
- Nach Erteilung der Anerkennung stellt die Behörde der Versuchseinrichtung eine entsprechende Bescheinigung aus.
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