Registrierung 2G-Optionsmodell
Sachsen setzt in der Corona-Pandemie mit der seit dem 23.09.2021 gültigen Corona-Schutz-Verordnung verstärkt auf das Optionsmodell 2G-System und will damit einen weiteren Schritt zu mehr Normalität gehen.
Die Möglichkeit, nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt zu gewähren, soll etwa für die Innengastronomie, Veranstaltungen in Innenräumen, Events von bis zu 5.000 Personen, Hallenbäder, Saunen, Diskotheken und Clubs oder bei touristischen Busreisen gelten.
Wenn die Einrichtungen 2G nutzen, fallen Beschränkungen wie Maskenpflicht und das Abstandsgebot weg. Eine Einlasskontrolle ist Pflicht. Für Kinder unter 16 Jahren gilt das 2G-Modell nicht. Sie brauchen auch keinen Test, weil sie ohnehin in der Schule getestet werden. Ungeimpfte Beschäftigte der am 2G-Modell beteiligten Einrichtungen brauchen einen Test. Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, bekommen keinen Einlass in 2G-Einrichtungen.
Die entsprechende Rechtsgrundlage finden sie in dem § 6a der Corona-Schutz-Verordnung Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene (2G-Optionsmodell)
Ein Betrieb im 2G-Optionsmodell ist mindestens drei Werktage vor Beginn der Veranstaltung oder des Angebots der zuständigen Gesundheitsbehörde in schriftlicher oder elektronischer Form anzuzeigen. Füllen Sie bitte dafür das für das Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Gesundheit und Prävention, gültige Onlineformular aus und senden es an: Registrierung2G@vogtlandkreis.de.
Die zuständige Gesundheitsbehörde kann im Falle eines Verstoßes gegen die Vorgaben dieser Verordnung Auflagen anordnen. Sie kann weiterhin vorübergehend oder dauerhaft untersagen, die Veranstaltung oder das Angebot nach dem 2G-Optionsmodell zu betreiben.