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Keine Verwirrung um die Müllgebühren

Einige Informationen in den sozialen Netzwerken und den Medien sorgten in den letzten Tagen für Verwirrung um die Müllgebühr.

Bei den am 16.02.2021 versendeten Schreiben handelt es sich um Zahlungserinnerungen zu rückständigen Abfallgebühren und nicht um Nachberechnungen bzw. Bescheiden zu Abfallgebühren.

Die Zahlungserinnerungen wurden von der Finanzverwaltung/Sachgebiet Kreiskasse zur Erinnerung der bis dahin nicht gezahlten Abfallgebühren erstellt und versandt.

Die dazugehörigen Abfallgebührenbescheide wurden in den Jahren 2019 und 2020 durch das Amt für Abfallwirtschaft erhoben und ordnungsgemäß versandt.

Die Zahlungserinnerungen wurden deshalb erst jetzt versandt, weil 2019 eine neue Abfallwirtschafts- und gebührensatzung in Kraft trat. Daraus resultierte die Umstellung auf eine grundstücksbezogene Gebührenveranlagung im gesamten Vogtlandkreis.

Der erstmalige Bescheidversand nach neuem Satzungsrecht erfolgte durch das Amt für Abfallwirtschaft im Juni 2019. Aufgrund der neu erhobenen Daten und neu vergebenen Kassenzeichen mussten, sofern gewünscht, neue SEPA-Lastschriftmandate erteilt werden. Aufgrund der hohen Beteiligung am SEPA-Lastschriftverfahren und dem kurzen Zeitraum zur 1. Fälligkeit (28.06.19) erlangten die SEPA-Lastschriftmandate erst ab 30.10.2019 ihre Gültigkeit. Dies wurde auf dem Formular zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats vorab auch so ausgewiesen.

Des Weiteren mussten durch eine Vielzahl von Änderungsmitteilungen der Eigentümer bzw. Widersprüchen im Amt für Abfallwirtschaft vermehrt Aktualisierungen im Kassenprogramm vorgenommen werden.

Auf Grund dieses hohen Arbeitsaufwandes bei der Datenpflege und der andauernden Systemanpassungen zum damaligen Zeitpunkt wurde von einer Mahnung vorerst abgesehen.

Bei den Abfallgebühren handelt es sich um öffentlich-rechtliche Gebühren. Eine Zahlungserinnerung ist hier nicht erforderlich.

Aufgrund des langen Zeitraums wurde sich jedoch bewusst für eine kostenfreie Zahlungserinnerung statt einer gebührenpflichtigen Mahnung entschieden.

25.02.2021