Präsenz-Belehrung im Landratsamt Vogtlandkreis
Wenn Sie sich für eine Belehrung als Präsenz-Veranstaltung im Landratsamt Vogtlandkreis anmelden möchten, können Sie bequem gleich einen Termin buchen oder Sie schicken uns eine E-Mail mit dem Betreff “Anmeldung” unter Angabe Ihrer Anmeldeinformationen bzw. der des Teilnehmers und ggf. Datei-Anhängen an belehrung@vogtlandkreis.de:
Anmeldeinformationen:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
- Angabe, ob eine Gebührenbefreiung vorliegt und ggf. Nachweis über eine Gebührenbefreiung
- Angabe, ob die Kosten übernommen werden und ggf. Kostenübernahmeerklärung
- Bei Minderjährigen: unterschriebene Erklärung der Sorgeberechtigten
- Terminwunsch
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Anmeldungen bearbeiten können.
Zum Präsenz-Termin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder (bei ausländischen Pässen) eine Meldebestätigung, Bargeld oder eine EC-Karte mit. Melden Sie sich etwa 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn an der Information im Foyer des Landratsamtes Vogtlandkreis, Postplatz 5 in 08523 Plauen an.
Warten Sie dort bitte, Sie werden abgeholt.
Termine für Präsenz-Belehrungen:
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20.02.2025 Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
Bevor Sie erstmalig in der Gastronomie oder im Lebensmittelbereich tätig werden, müssen Sie eine Belehrung durch das Gesundheitsamt erhalten. Mehr
3 Plätze frei
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04.03.2025 Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
Bevor Sie erstmalig in der Gastronomie oder im Lebensmittelbereich tätig werden, müssen Sie eine Belehrung durch das Gesundheitsamt erhalten. Mehr
9 Plätze frei
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20.03.2025 Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
Bevor Sie erstmalig in der Gastronomie oder im Lebensmittelbereich tätig werden, müssen Sie eine Belehrung durch das Gesundheitsamt erhalten. Mehr
10 Plätze frei
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08.04.2025 Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
Bevor Sie erstmalig in der Gastronomie oder im Lebensmittelbereich tätig werden, müssen Sie eine Belehrung durch das Gesundheitsamt erhalten. Mehr
10 Plätze frei
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24.04.2025 Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
Bevor Sie erstmalig in der Gastronomie oder im Lebensmittelbereich tätig werden, müssen Sie eine Belehrung durch das Gesundheitsamt erhalten. Mehr
10 Plätze frei
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06.05.2025 Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
Bevor Sie erstmalig in der Gastronomie oder im Lebensmittelbereich tätig werden, müssen Sie eine Belehrung durch das Gesundheitsamt erhalten. Mehr
10 Plätze frei
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22.05.2025 Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
Bevor Sie erstmalig in der Gastronomie oder im Lebensmittelbereich tätig werden, müssen Sie eine Belehrung durch das Gesundheitsamt erhalten. Mehr
10 Plätze frei