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Zusätzliche Informationen

Weitere Auskünfte bekommen Sie im Gesundheitsamt telefonisch (03741/300-3553) zu unseren Sprechzeiten oder per E-Mail (Belehrung@vogtlandkreis.de).

Minderjährige

Bei Präsenzveranstaltungen müssen alle Personen unter 18 Jahren in Begleitung eines Sorgeberechtigten kommen oder bringen eine von einem Sorgeberechtigten unterschriebene Erklärung nach § 43 Absatz 6 IfSG mit. Die Sorgeberechtigten bestätigen damit, dass sie das Belehrungsmaterial gelesen haben.
Bei Online-Belehrungen muss diese Erklärung vorab ausgefüllt und vom Sorgeberechtigten unterschrieben an das TZ Glehn zugesandt werden (per Scan oder als Foto).


Schüler

Für Schüler der 8. bis 10. Klassen, die ein Schülerpraktikum in einem Betrieb, der mit Lebensmitteln umgeht, absolvieren wollen, gilt eine vereinfachte Verfahrensweise, die in der Schule oder im Amt für Gesundheit und Prävention zu erfragen ist.