Wer gilt als geimpft, genesen oder getestet?
Mit Wirkung vom 19.3.2022 sind die fachlichen Vorgaben für COVID-19-Genesenennachweise und wer rechtlich als "vollständig geimpft" bzw. "genesen" gilt, unmittelbar in § 22a Abs. 2 Infektionsschutzgesetz geregelt worden.