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Wer gilt als geimpft, genesen oder getestet?

Mit Wirkung vom 19.3.2022 sind die fachlichen Vorgaben für COVID-19-Genesenennachweise und wer rechtlich als "vollständig geimpft" bzw. "genesen" gilt, unmittelbar in § 22a Abs. 2 Infektionsschutzgesetz geregelt worden.

Wortlaut im Infektionsschutzgesetz § 22a