Inhalt

Jobcenter Vogtland am 24. und 31. Dezember geschlossen

Schließtage zum Jahresende

Am 24. und 31. Dezember 2021 bleiben das Jobcenter Vogtland und seine Geschäftsstellen im Vogtland ganztägig geschlossen.

Für Bürgerinnen und Bürger, die am 24. Dezember 2021 erstmals einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen müssen, entstehen daraus keine Nachteile, wenn sie sich am 27. Dezember 2021 melden. Für den 31. Dezember 2021 gilt die gleiche Regelung, wenn die Meldung am 3. Januar 2022 nachgeholt wird.

Dazu stehen die Rufnummern 03741 232600 und 03741 232700 zur Verfügung.

Das Jobcenter Vogtland empfiehlt bei der Neu- oder Wiederbeantragung von Arbeitslosengeld II und bei der Mitteilung von Veränderungen die Online-Dienstleistungen unter www.jobcenter.digital zu nutzen. Diese stehen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, auch an Schließ- und Feiertagen, zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass das ein Zugang zum Jobcenter nur mit Termin und Nachweis der 3G-Regel möglich ist.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie unter www.jobcenter.digital sowie https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ und auf der Homepage des Jobcenters Vogtland www.vogtland-jobcenter.de .

21.12.2021