Landratsamt bleibt am 24. und 31.12. geschlossen
Das Landratsamt bleibt am 24. und 31. Dezember sowie an den Feiertagen geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dann wieder ab dem 27. Dezember bzw. 3. Januar zu erreichen. Im Landratsamt gilt die 3G-Regel und eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden. Außerdem ist im Vorfeld eine Terminvereinbarung notwendig.
Die Kfz-Zulassungsstelle und die Fahrerlaubnisbehörde haben ebenfalls an den oben genannten Tagen geschlossen. An den anderen Wochentagen sind die Kfz-Zulassungsstelle und die Fahrerlaubnisbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung zu den üblichen Zeiten geöffnet.
22.12.2021