Aufenthaltsstatus
Ukrainische Staatsangehörige und Personen mit einem Daueraufenthalt in der Ukraine erhalten zunächst einen Aufenthaltstitel mit einer Geltungsdauer von einem Jahr. Dieser kann im Bedarfsfall bis zu 3 Jahre verlängert werden. Mit diesem Titel ist in der Regel auch die Ausübung einer Erwerbstätigkeit gestattet.
Im Rahmen der Erstvorsprachen wurden die Grunddaten der Flüchtlinge erfasst. In der Folge wird die Ausländerbehörde Sie über einen zweiten Vorsprachetermin informieren. In diesem werden dann die weiteren Verfahrensschritte zur Erteilung des Aufenthaltstitels eingeleitet.