Inhalt

1. Ankunft im Vogtlandkreis

Seit dem 01.06.2022 gilt eine gesetzliche Wohnsitzverpflichtung für ukrainische Flüchtlinge. Daher ist grundsätzlich vor einem beabsichtigten Wohnortwechsel/Zuzug eine Information und anschließende Registrierung bei der Ausländerbehörde notwendig. Bitte sprechen Sie hierfür persönlich in der Ausländerbehörde des Landkreises, Postplatz 5 in Plauen vor. Um Wartezeiten im Anmeldeprozess so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie die Vorsprache zu folgenden Zeiten zu realisieren:

WochentagÖffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Weiterhin ist es für den Abschluss der Anmeldung erforderlich, dass folgende Dokumente vorgelegt werden, insbesondere:

a)      Reisepass

b)      ID-Karte

c)      Geburtsurkunde

d)      Aufenthaltstitel anderer Behörden

e)      Fiktionsbescheinigung o.ä.

Im Zuge dieser Vorsprache wird geprüft, inwieweit eine Zuweisung in den Landkreis bzw. Erstregistrierung über die Landesdirektion Sachsen erfolgt.

2. Registrierung

Im Zuge der erstmaligen Anmeldung erfolgt ab sofort erkennungsdienstliche Behandlung mit Aushändigung einer Fiktionsbescheinigung. Gleichzeitig kann der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG gestellt werden.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
a) Dokumente siehe unter Nr. 1) „Ankunft im Vogtlandkreis“
b) Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (für jede einzelne Person)
c) je Person ein biometrisches Foto
d) die Erklärung zum Aufenthalt am 24.02.2022

3. Aufenthaltstitel

Für alle Personen, die sich vor dem 13.07.2022 in der Ausländerbehörde Vogtlandkreis registriert haben, wird ein Termin zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis vergeben. Hier erfolgt dann die erkennungsdienstliche Behandlung und abschließende Registrierung in den Fachsystemen. Bitte beachten Sie daher, dass die Einladung per Brief erfolgen wird. Es ist daher wichtig, dass eine Erreichbarkeit an der Adresse der Erstregistratur vorhanden ist. Sollte ein Wohnsitzwechsel geplant sein, ist umgehend die Ausländerbehörde zu informieren bzw. eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt zu veranlassen.

4. Leistungsrecht

Personen die sich ab dem 13.7.22 erstregistrieren, erhalten nunmehr Leistungen direkt vom Jobcenter sofern dortiger Anspruch besteht (in der Regel alle erwerbsfähigen Personen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres). Somit ist eine sofortige Beantragung dieser Leistungen im Jobcenter erforderlich.
Alle nicht erwerbsfähigen Personen (in der Regel Personen die das 65. Lebensjahr vollendet haben) werden aufgefordert einen Sozialleistungsantrag nach dem SGB XII beim Sozialamt im Landratsamt Vogtlandkreis zu stellen.
Die entsprechenden Hinweise und Informationen erhalten Sie im Rahmen der Erstregistrierung im Landratsamt.

5. Krankenversicherung

Ukrainische Flüchtlinge waren bisher ab dem Tag der Ankunft im Vogtlandkreis über diesen krankenversichert.
Mit der leistungsrechtlichen Gesetzesänderung (Übergang SGBII/SGB XII) sind Personen mit Leistungsanspruch beim Jobcenter sozialversicherungspflichtig, d.h. Ein Mitgliedsantrag bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl ist zu stellen und diese Bescheinigung dem Jobcenter vorzulegen. Damit wird diese Krankenkasse zum Kostenträger für alle entstehenden Krankenkosten.
Sofern keine Sozialversicherungspflicht bei einer Krankenkasse besteht, ist der örtlich zuständige Sozialleistungsträger auch Träger der Krankenkosten. Hierzu ist im Einzelfall die Kostenübernahme zu prüfen.
Hinweis:
Solange eine Leistungsgewährung über das Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt, werden auch hierfür die Krankenkosten durch das Sachgebiet Asyl und Integration übernommen.