Asylbewerberleistungen
Die Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese sind vergleichbar mit Leistungen nach dem SGB II. Die erstmalige Leistungsgewährung erfolgt ab dem Tag der Ersteinreise und wird bei der erstmaligen Vorsprache bei der Ausländerbehörde ausgezahlt. Eine Überweisung auf Bankkonten ist ebenfalls möglich.