Unterbringung in privaten Wohnraum
- Die Unterbringung in privaten Wohnraum ist ab der Ankunft im Landkreis möglich. Der Landkreis übernimmt hierbei grundsätzlich die Kosten der Unterkunft. Hierfür ist ein entsprechender Mietvertrag bzw. Mietvertragsangebot beim ersten Vorsprachetermin vorzulegen. Wichtig ist, dass der Flüchtling selbst als Mieter der Wohnräume auftritt.
Bitte beachten Sie, dass in Bezug auf die angemessene Miethöhe der Unterkünfte zunächst die Angemessenheitsrichtlinie Bruttokaltmiete des Landkreises herangezogen wird. In den Fällen in den seitens der Vermieter eine Kostenübernahmeerklärung gefordert wird (vor Abschluss des Mietvertrages) können Sie diese direkt bei der Erstvorsprache anfordern.