Unterkunft bei Freunden/Bekannten/Ehrenamtlichen
Sollten Flüchtlinge bei Freunden / Bekannten / Ehrenamtlichen untergebracht und kein Mietvertrag geschlossen werden, übernimmt der Landkreis auch hierfür einen angemessenen Kostenbetrag. Dieser beläuft sich auf 5,-€ /Tag pro Person und ist durch den Wohnungsgeber einzufordern. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular (Abrechnungsformular Privatunterbringung).