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Vogtlandkreis erlässt neue Allgemeinverfügung

Mit Wirkung zum 14. März 2022 erlässt der Vogtlandkreis eine neue Allgemeinverfügung zur Absonderung von engen
Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen.

Diese wesentlichen Neuerungen ergeben sich:

  • Der PoC-NAT-Test wird dem PCR-Test gleichgestellt.
  • Die Übermittlung von Telefonnummern und E-Mail-Adressen der zu testenden Personen an das Labor ist für die
    Teststellen verpflichtend.
  • Immunisierte Kontaktpersonen, welche nicht abgesondert werden, sollen sich am dritten bzw. fünften Tag testen lassen.

Die aktuell gültige Allgemeinverfügung finden Sie unter www.vogtlandkreis.de/bekanntmachungen.

11.03.2022