Tafeln / Hilfsorganisationen / Kleiderkammern
Durch die Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stehen den ukrainischen Flüchtlingen auch die sozialen Hilfseinrichtungen (Tafeln / Kleiderkammern) zur Verfügung. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Bis zur Registrierung bei der Ausländerbehörde genügt aus Sicht des Landkreises zunächst die Vorlage des ukrainischen Passes / Ausweisdokumentes.