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Tafeln / Hilfsorganisationen / Kleiderkammern

Durch die Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stehen den ukrainischen Flüchtlingen auch die sozialen Hilfseinrichtungen (Tafeln / Kleiderkammern) zur Verfügung. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Bis zur Registrierung bei der Ausländerbehörde genügt aus Sicht des Landkreises zunächst die Vorlage des ukrainischen Passes / Ausweisdokumentes.