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Mitgebrachte Tiere

Für alle Länder, die zu den „nicht gelisteten Drittländern“ gehören, darunter auch die Ukraine, gelten besondere Anforderungen für die Einreise von Tieren.
Neben einem EU Heimtierausweis, einer elektronischen Kennzeichnung mittels Mikrochip und einer gültigen Tollwutimpfung, wird ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) gefordert. Die Blutentnahme ist frühestens 30 Tage nach der Impfung möglich. Die Untersuchung kann nur in einem zugelassenem EU-Labor erfolgen. Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland ist noch eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten einzuhalten. Für Jungtiere ergibt sich dadurch eine frühestmögliche Einreise mit 7 Monaten.
Pro Person können höchstens fünf Heimtiere mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises per E-Mail unter veterinaeramt@vogtlandkreis.de oder telefonisch unter 03741 / 300-3601.