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Kindertagesstätten

Anspruch auf Kindertagesbetreuung

Alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr haben in Deutschland ein Anrecht auf Betreuung und Förderung in einer Kindertageseinrichtung, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater.

Sollten Sie Interesse an einem Betreuungsplatz haben, wenden Sie sich bitte an das Rathaus in Ihrem aktuellen Wohnort. Dort kann Ihnen ein freier Platz in einer geeigneten Kita vermittelt werden. Außerdem erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen zu Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen in Ihrer Nähe.

Folgende wichtige Unterlagen benötigen Sie bei Aufnahme des Kindes in eine Kita und sollten Sie der Wohnortgemeinde bzw. der Kindertageseinrichtung bei Abschluss eines Betreuungsvertrages vorlegen können:

• Amtliches Personaldokument
• Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
• Ärztliche Gesundheitsbescheinigung des Kindes
• Nachweis Immunschutz Masern des Kindes

Hinweis: Wenn Ihr Kind in Deutschland eine Schule oder Kindertagesstätte besuchen soll, muss es gegen Masern geimpft sein und dies auch nachweisen. Die Impfungen führen Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie Hausärzte durch. Sollte der Nachweis eines Impfstatus wegen fehlender Dokumente schwierig sein, können die Kinder dennoch aufgenommen werden. Dazu muss ein Impfnachweis innerhalb eines Monates nachgereicht werden. Die Kosten für Impfung sowie einen Antikörpertest übernimmt das Landratsamt.

Überblick über Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Vogtlandkreis erhalten Sie über das Geoportal

Allgemeine Fragen zur Kindertagesbetreuung im Vogtlandkreis können Sie gern auch an die Fachberatung Kindertagesbetreuung kita-jugendamt@vogtlandkreis.de senden.

Kitakosten

Nehmen Familien ein Betreuungsangebot für Kinder (Kindertagesstätte/Hort) wahr, ist grundsätzlich ein Elternbeitrag zu zahlen. Ist den Eltern der Kostenbeitrag nicht zuzumuten bzw. mit dem Nachweis, dass sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II über das Jobcenter beziehen, können diese einen Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge stellen.

Dafür füllen Sie den Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge aus und fügen

  • Die Bestätigung über die Höhe der Elternbeiträge (Anlage 1 des Antrages) oder den Gebührenbescheid der Betreuungseinrichtung
  • den Aufenthaltsnachweis sowie
  • den Bescheid/Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Jobcenter) über Asylbewerberleistungen oder andere einkommensrelevante Informationen bei.

    Die Unterlagen senden Sie bitte per Post an:
    Landratsamt Vogtlandkreis
    Jugendamt/ SG 125 Wirtschaftliche Jugendhilfe
    Postplatz 5
    08523 Plauen.

Essenversorgung in der Kita/Kosten

In der Kindertageseinrichtung, mit der Sie einen Betreuungsvertag für Ihr Kind abschließen, erhalten Sie einen Essenvertrag mit dem jeweiligen Essenanbieter der Kindertagesstätte.
Auch hierfür können Sie mit dem Nachweis des Anspruchs auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts über das Jobcenter eine anteilige Übernahme des Essengeldes erhalten (beim Jobcenter gelten mit Ihrem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern bzw. Kindern in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege gleich als mitbeantragt).

Informationsmaterial zum Thema Kindertagesbetreuung in ukrainischer Sprache

Mit dem Elternheft zum Sächsischen Bildungsplan erhalten Sie die Möglichkeit, in ihrer Muttersprache einen Einblick in die Inhalte und pädagogische Grundausrichtung des Sächsischen Bildungsplanes zu bekommen. Die Begleithefte stehen unter folgendem Link zum Download zur Verfügung:

Weitere mehrsprachige Informationen für Familien aus der Ukraine

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen  hat eine Übersicht an Beratungsangeboten und wichtigen Informationen zusammengestellt, diese sind in auf Deutsch, Ukrainisch und Englisch zu finden und werden ständig aktualisiert
www.elternsein.info

Übersetzungsprogramme, Materialien und Links können die die Kommunikation ukrainischer Kinder und ihrer Familien im Alltag erleichtern

In der folgenden Tabelle erhalten Sie eine Sammlung verschiedener Materialien, Links und Ideen, wie Sie miteinander in Kontakt kommen und kommunizieren können. Die Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und es handelt sich nicht um geprüfte Empfehlungen. Die aufgeführten Materialien und Angebote sind praxisnah und ressourcenorientiert.

Für mein Vorschulkind während unseren Aufenthaltes im Flüchtlingsheim oder in einer privaten Unterkunft verschiedene pädagogische Materialien auf Ukrainisch

UNICEF hat zusammen mit dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Ukraine hier einen Online-Kindergarten mit Bildungs- und Entwicklungsvideos für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren veröffentlicht.
Um die erste Folge des Online-Kindergartens zu sehen, klicken Sie bitte hier:  Das Video ist auch auf dem UNICEF-YouTube-Kanal verfügbar. Neue Episoden werden täglich hochgeladen.
Auf das Online-Angebot können Sie mit jedem Gerät wie Smartphones, Tablets oder Computern zugreifen.

Bitte beachten Sie auch folgende Links: