Corona: Neue Allgemeinverfügung zur Absonderung im Vogtlandkreis
Gemäß eines Erlasses des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat der Vogtlandkreis eine neue Allgemeinverfügung zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen veröffentlicht. Diese gilt ab 25. April 2022 und beinhaltet mehrere Änderungen.
Somit werden Kontaktpersonen künftig nicht mehr abgesondert, sofern sie keine Symptome aufweisen. Vielmehr sind diese angehalten, Kontakte zu reduzieren, sich per Selbstmonitoring zu überwachen und am 3. oder 4. Tag nach dem Kontakt zur infizierten Person eine Testung vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.
Bei positiv getesteten Personen ändert sich außerdem die Dauer der Absonderung. Diese endet künftig nach fünf Tagen, wenn in den letzten 48 Stunden keine Symptome aufgetreten sind. Bestehen Symptome weiter fort, verlängert sich der Absonderungszeitraum auf längstens zehn Tage. Zur Beendigung der Absonderung ist kein Testnachweis erforderlich.
Für die Berechnung der Absonderungszeit ist als Beginn der Tag zu Grunde zu legen, an dem der Test durchgeführt wurde. Abweichend davon kann bei vorher bestehender Symptomatik und eigenständiger Absonderung für den Beginn zwei Tage vor der Testabnahme zurückgerechnet werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist hier zu finden.