Einreise vor dem 01.06.2022 / Erstorientierung im Vogtlandkreis
Bis zum 01.06.2022 erhielten ukrainische Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Asylleistungsbehörde im Landratsamt. Neben den regulären Hilfesätzen, zählten hierzu auch die Krankenhilfe und die Kosten der Unterkunft
Ab dem 01.06.2022 werden somit keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr gezahlt.
Ab dem 1. Juni 2022 besitzen ukrainische Geflüchtete einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII. Sollten weiterhin Sozialleistungen bezogen werden, wird empfohlen umgehend einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Träger zu stellen. Bitte beachten Sie, dass es auch hier zu gewissen Bearbeitungszeiten kommen kann.
Um jedoch keine Leistungslücken entstehen zu lassen, hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis spätestens zum 31.08.2022 geschaffen. Eine Zahlung der Asylbewerberleistungen über dieses Datum hinaus ist nicht möglich.
Welcher Träger für Sie zuständig ist, können Sie anhand folgender Punkte prüfen:
- Für die Leistungen an erwerbsfähige Personen wird das Jobcenter (Arbeitslosengeld II, Sozialgesetzbuch II) zuständig. Wichtig ist, dass mit Beginn der Anspruchsberechtigung auch eine Änderung der Krankenhilfe eintritt. Ab dem Zeitpunkt der Jobcenterleistungen tritt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse ein. Hierfür ist durch die Geflüchteten ein Antrag bei einer Krankenkasse ihrer Wahl zu stellen.
- Für Personen mit Rentenbezug werden Leistungen vom Sozialamt (Grundsicherung im Alter, Sozialgesetzbuch XII) gewährt.
Folgende Maßnahmen sind durch die Geflüchteten einzuleiten:
1) Antragstellung beim neuen Leistungsträger (Jobcenter/Sozialamt)
2) bei Antragstellung beim Jobcenter
- Antragstellung auf Krankenversicherung bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl
3) Eröffnung eines inländischen Girokontos wird empfohlen
Bei Unsicherheiten können Sie sich auch direkt an die zuständigen Stellen wenden:
a) Leistungen beim Jobcenter
Die Leistungen beim Jobcenter können grundsätzlich online über den folgenden Link beantragt werden.
https://www.vogtland-jobcenter.de/
Die Leistungen des Jobcenters werden rückwirkend zum 01.06.2022 gezahlt. Sollten bereits Asylbewerberleistungen gezahlt worden sein, erhalten Geflüchtete den noch zustehenden Unterschiedsbetrag nachgezahlt.
Nach erfolgter Registrierung wird das Jobcenter die Anträge prüfen und Ihnen eine Rückinformation zum Verfahren geben. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie hierüber informiert.
Folgende Unterlagen des Landkreises sind für die Antragstellung beim Jobcenter notwendig:
- Einstellungsbescheid für die Asylbewerberleistungen
- Fiktionsbescheinigung/Blattfiktion
Beide Unterlagen werden durch den Landkreis automatisch dem Jobcenter übermittelt.
b) Leistungen für Rentenbezieher
Für Bezieher von ukrainischen Renten ist das Sozialamt des Landkreises zuständig.
https://antrag-uk.prosoz.de
Aufenthaltsstatus
Ukrainische Staatsangehörige und Personen mit einem Daueraufenthalt in der Ukraine erhalten zunächst einen Aufenthaltstitel mit einer Geltungsdauer von einem Jahr. Dieser kann im Bedarfsfall bis zu 3 Jahre verlängert werden. Mit diesem Titel ist in der Regel auch die Ausübung einer Erwerbstätigkeit gestattet.
Im Rahmen der Erstvorsprachen wurden die Grunddaten der Flüchtlinge erfasst. In der Folge wird die Ausländerbehörde Sie über einen zweiten Vorsprachetermin informieren. In diesem werden dann die weiteren Verfahrensschritte zur Erteilung des Aufenthaltstitels eingeleitet.