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Umtauschaktion der »Papierführerscheine«: Fristende für Jahrgänge 1953 - 1958 rückt näher

Seit 2021 läuft die Umtauschaktion der Altführerscheine, die bis 2033 abgeschlossen sein muss. Bis 19. Juli 2025 müssen in der ersten Stufe alle alten Modelle der „Papierführerscheine“ getauscht
werden. Dabei sind die Umtauschfristen nach Geburtsjahrgängen aufgeteilt.

Vor 1953: 19. Januar 2033
1953 bis 1958: 19. Juli 2022
1959 bis 1964: 19. Januar 2023
1965 bis 1970: 19. Januar 2024
1971 oder später: 19. Januar 2025

Die ursprüngliche Ablauffrist am 19.01.2022 für die Geburtsjahrgänge 1953-1958 wurde bundesweit coronabedingt bis zum 19.07.2022 verlängert und rückt näher. Deshalb rät die Fahrerlaubnisbehörde Vogtlandkreis allen Bürgern der betroffenen Jahrgänge, zeitnah einen Antrag auf Umtausch des Dokumentes zu stellen. Nach Ablauf der Frist erlischt zwar nicht die Fahrerlaubnis selbst, aber bei Kontrolle eines ungültigen Dokuments stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarngeld geahndet werden.

Auch bei den aktuell aufgerufenen Jahrgängen 1959-1964 haben noch viele Bürgerinnen und Bürger des Vogtlandkreises Handlungsbedarf und sollten die nächsten Monate zum Umtausch des Führerscheins nutzen, um längere Bearbeitungszeiten kurz vor Ablauf der nächsten Frist zu umgehen.

Anträge können unter Verwendung des Antragsformulars auf dem Postweg schriftlich gestellt werden. Zudem gibt es derzeit bei Bedarf auch noch ausreichend freie Termine vor Ort zur persönlichen Erledigung.

Hinweise zum Ablauf des schriftlichen Verfahrens und zu den erforderlichen Unterlagen sind ausführlich im Bereich Fahrerlaubnisrecht erhältlich. Dort finden sich auch die notwendigen Formulare und der Button zur Online-Terminvereinbarung. Einen persönlichen Ansprechpartner kann man unter der Hotline 03741 300-2778/-2780 erreichen. Dabei ist zu Spitzenzeiten etwas Geduld gefragt. Anfragen sind gleichfalls per Mail an fuehrerscheinstelle@vogtlandkreis.de möglich.

08.06.2022