Landratsamt: Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Die anhaltende Trockenheit und die nach den derzeitigen Wetterprognosen fehlenden Niederschläge setzen den Wasserständen aller oberirdischen Gewässer im Vogtland deutlich zu.
Daher hat der Vogtlandkreis entschieden, dass Eigentümern und Anliegern bis auf Widerruf die
Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen untersagt wird
Die Verfügung tritt am 21.06.2022 in Kraft und gilt bis zum 15. Oktober 2022.
Diese Verfügung betrifft Eigentümer und Anlieger aller oberirdischen Gewässer im Vogtlandkreis.
Nicht betroffen von der Verfügung sind Wasserentnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Auch das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauchs ist bei ausreichender Wasserführung weiterhin zulässig. Dies sollte jedoch mit höchster Zurückhaltung erfolgen.
Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Bußgeld beträgt dann mindestens 50 Euro.
Die Allgemeinverfügung finden Sie unter www.vogtlandkreis.de/AmtsblattVogtlandkreis2022.