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Zweiter Wahlgang zur Landratswahl am 03.Juli 2022 steht an

Am kommenden Sonntag, den 03. Juli 2022, sind die Wahlberechtigten im Vogtlandkreis ein weiteres Mal dazu aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und ihre Stimme für die Wahl zum Landrat des Vogtlandkreises abzugeben.

Nachdem im ersten Wahlgang vor knapp drei Wochen keiner der Kandidaten die erforderliche absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hatte, gilt im zweiten Wahlgang als gewählt, wer die einfache Mehrheit und somit die meisten Gesamtstimmen auf sich vereint.

Auf den Stimmzetteln, die diesmal in grün gehalten sind, werden am kommenden Sonntag folgende drei Kandidaten zu finden sein:

  • Thomas Hennig - CDU
  • Roberto Rink - AfD
  • Janina Pfau - DIE LINKE

2015
12. Juni 2022
03. Juli 2022 (Stand 29. Juni 2022)
Anzahl der Wahlberechtigten
198.348
185.200
185.200
Anzahl der Wahllokale - Urnenwahlbezirke
240
205
205
Anzahl der Wahllokale - Briefwahlbezirke
32
56
56
Barrierefreie Wahllokale
117
131
131
Anzahl der Städte und Gemeinden
39
37
37
Wahlbeteiligung
34,6%
42,7%

Wahlunterlagen und Briefwahl

Für den zweiten Wahlgang behalten die Wahlbenachrichtigungen des ersten Wahlgangs ihre Gültigkeit. Sofern diese nicht mehr vorliegen sollten, ist ein aktuell gültiges Ausweisdokument ausreichend.
Die Briefwahlunterlagen müssten inzwischen all jenen vorliegen, die bereits im ersten Wahlgang die Briefwahl genutzt haben bzw. diese beantragt haben. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten sich Betroffene mit der jeweiligen Gemeinde in Verbindung setzen. Die Wahlbriefe müssen in jedem Fall bis zum Sonntag, 03. Juli 2022, 18:00 Uhr bei der zuständigen Kommune eingegangen sein. Verspätet eingehende Wahlbriefe werden von der Kommune angenommen, mit dem Zeitpunkt des Eingangs versehen und ungeöffnet als versiegeltes Paket verwahrt, bis die Vernichtung der Wahlunterlagen zugelassen ist. Die Zulassung der Wahlbriefe erfolgt am Wahlsonntag, frühestens ab 15:00 Uhr. Die Auszählung der Stimmen der Briefwahl zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt ab 18:00 Uhr und damit zeitlich parallel zur Ermittlung der Wahlergebnisse in den Urnenwahlbezirken. Das vorläufige Gemeindeergebnis, welches den Medien übermittelt wird, beinhaltet daher auch bereits das Briefwahlergebnis.

Öffentlichkeit von Wahlhandlung und Ergebnisermittlung

Nach § 24 KomWG sowie § 39 KomWO sind sowohl die Wahlhandlung als auch die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses öffentlich. Dieses Grundprinzip wird nur eingeschränkt, wenn der Wahlvorstand Personen, die die Ordnung und Ruhe während der Wahlhandlung oder der Ergebnisermittlung stören, aus dem Wahlraum verweisen kann.

Endgültiges Wahlergebnis

Die nächste Sitzung des Kreiswahlausschusses über die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses des zweiten Wahlgangs der Wahl zum Landrat im Vogtlandkreis findet am 08. Juli 2022 um 9:30 Uhr im Landratsamt Vogtlandkreis statt. Die Sitzung ist öffentlich, jedermann hat Zutritt.

Information zu gleichzeitig stattfindenden Bürgermeisterwahlen

In zwei Städten und Gemeinden des Vogtlandkreises findet am gleichen Tag zusammen mit der Landratswahl auch der zweite Wahlgang für Bürgermeisterwahlen statt:

Kommunen des Vogtlandkreises mit zweitem Wahlgang zur Bürgermeisterwahl am 03. Juli 2022:

  • Elsterberg
  • Limbach
29.06.2022