Ausbruch der Geflügelpest im Vogtlankreis
Im Vogtlandkreis wurde der Ausbruch der Geflügelpest H5N8 in zwei Geflügelhaltungen amtlich durch die zuständige Behörde, dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, festgestellt. Der Verdachtsfall wurde am 26.03.2021 durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt. Es handelt sich um Kleinsthaltungen mit weniger als 30 Tieren. Beide Betriebe hatten Junghennen des Geflügelhofes Schulte in Delbrück-Westenholz ( Nordrhein-Westfalen) zugekauft. Bei diesem Betrieb wurde Anfang der 12. Kalenderwoche die Geflügelpest festgelstellt.
Um die beiden Ausbruchsbestände im Vogtlandkreis wird jeweils ein Sperrbezirk (3km Radius) und ein Beobachtungsgebiet (10km Radius) eingerichtet. Die Schutzmaßnahmen innerhalb des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebietes sind in einer Allgemeinverfügung (siehe Randspate) festgehalten.
Innerhalb dieser Restriktionsgebiete ist sämtliches Geflügel, ausgenommen Laufvögel, in geschlossene Ställe oder unter einer Vorrichtung, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert, aufzustallen.
Verendungen von Geflügel sind dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen. Biosicherheitsmaßnahmen sind in den Geflügelbetrieben dringend einzuhalten. Tote Wildvögel sind der zuständigen Behörde zu melden, sofern es sich um Wasser-, Greif- oder Rabenvögel handelt. Die Jagd auf Federwild ist untersagt. Ausnahmen von den Bestimmungen sind nach Genehmigung durch die zuständige Behörde möglich.
Wir möchten darauf hinweisen, dass jede Geflügelhaltung (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse) bei der zuständigen Behörde des Vogtlandkreises anzuzeigen ist, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Sollten Sie in letzter Zeit ebenfalls bei Geflügelhof Schulte zugekauft haben, bitten wir Sie sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzten.
Mit der Anordnung von Sperr- und Beobachtungsgebieten bezüglich des Ausbruchs der Geflügelpest in Pöhl in der Gemeinde Ruppertsgrün und in Plauen im Ortsteil Neundorf im Vogtlandkreis gilt ein striktes Verbringungsverbot für Tiere, Eier, Fleisch sowie sonstige von Geflügel und Federwild stammende Erzeugnisse und Nebenprodukte.
Gemäß Tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die hochpathogene Aviäre Influenza vom 30. März 2021 erfolgte die Anordnung von Sperr- und Beobachtungsgebieten.
Im Sperrbezirk gilt:
•Tierhalter im Sperrbezirk haben der zuständigen Behörde unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel, sowie jede Änderung anzuzeigen.
•Gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem Bestand, Futtermittel dürfen nicht aus einem Bestand verbracht werden.
Im Beobachtungsgebiet gilt:
•Tierhalter im Beobachtungsgebiet haben der zuständigen Behörde unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel, sowie jede Änderung anzuzeigen.
•Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
Es ist auch verboten Eier ab Hof abzugeben. Ein Verbringen von Eiern ist nur noch über eine Eierpackstelle ohne Geflügelhaltung möglich.
•Ausnahmen zum Verbringungsverbot sind genehmigungspflichtig.
Die Anträge (siehe Randspalte) auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises einzureichen.
Antworten auf häufig gesellte Fragen finden Sie unten den beiden Verlinkungen in der Radspalte.