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Geflügelpest in zwei Beständen des Vogtlandkreises ausgebrochen

In zwei Geflügelbeständen des Vogtlandkreises ist es zu Ausbrüchen der Geflügelpest (Aviäre Influenza) gekommen, zum einen im Ortsteil Ruppertsgrün der Gemeinde Pöhl und zum anderen im Ortsteil Neundorf der Stadt Plauen.

Beide Geflügelbestände wurden sachgemäß gekeult und beseitigt.

Um die beiden betroffenen Betriebe wurden Sperrbezirke mit einem Radius von 3 Kilometern und Beobachtungsgebiete mit einem Radius von 10 Kilometern festgelegt.

Dazu hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Vogtlandkreises mit Wirkung vom 31.03.2021 eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, nebenstehend als pdf-Dokument.  

Alle Geflügelbestände innerhalb der zwei Sperrbezirke werden von Mitarbeitern des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramts (LÜVA)  untersucht.

Jeder Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Wachteln, Enten und Gänsen (ausgenommen Laufvögel)  hat unverzüglich unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Art und Anzahl des Geflügels, der Nutzungsart, des Standortes und der Haltungsform (Freiland, Stall) dies beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramts (LÜVA) anzuzeigen, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Die Tiere sind ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, gehalten werden (Voliere). Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden, werden nur anerkannt, wenn ihre Maschenweite maximal 25 mm beträgt.

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramts (LÜVA) verweist nochmals darauf, dass die Geflügelpest (Aviäre Influenza) für den Menschen ungefährlich ist. 

30.03.2021