FAQ
1. Wann erhalte ich meinen elektronischen Aufenthaltstitel?
- Im Vorfeld ist die erkennungsdienstliche Behandlung jeder einzelnen Person erforderlich. Sofern dies noch nicht erfolgte, werden diejenigen einen entsprechenden Termin erhalten.
2. Dürfen ukrainische Flüchtlinge in den Urlaub fahren?
3. Kann ich einfach umziehen oder muss ich es melden?
- Alle Änderungen in den persönlichen Verhältnissen müssen unaufgefordert gemeldet werden, hierzu steht die zentrale Mailadresse: status@vogtlandkreis.de zur Verfügung
Beachte: Das Jobcenter ist gesondert zu unterrichten, sobald dort ein Antrag gestellt wurde.
- Wollen Sie innerhalb Deutschlands bundeslandübergreifend umziehen bedarf es einer vorherigen Zustimmung der aufnehmenden Ausländerbehörde. Hierzu müssten Sie einen Umverteilungsantrag bei Ihrer aktuell zuständigen Ausländerbehörde stellen. Zur weiteren Leistungsgewährung benötigen Sie einen Einstellungsbescheid der abgebenden Behörde.