Inhalt

FAQ

1. Wann erhalte ich meinen elektronischen Aufenthaltstitel?

  • Im Vorfeld ist die erkennungsdienstliche Behandlung jeder einzelnen Person erforderlich. Sofern dies noch nicht erfolgte, werden diejenigen einen entsprechenden Termin erhalten.

2. Dürfen ukrainische Flüchtlinge in den Urlaub fahren?

Auszug aus der Internetplattform des BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine (FAQ)

3. Kann ich einfach umziehen oder muss ich es melden?

  • Alle Änderungen in den persönlichen Verhältnissen müssen unaufgefordert gemeldet werden, hierzu steht die zentrale Mailadresse: status@vogtlandkreis.de zur Verfügung

Beachte: Das Jobcenter ist gesondert zu unterrichten, sobald dort ein Antrag gestellt wurde.

  • Wollen Sie innerhalb Deutschlands bundeslandübergreifend umziehen bedarf es einer vorherigen Zustimmung der aufnehmenden Ausländerbehörde. Hierzu müssten Sie einen Umverteilungsantrag bei Ihrer aktuell zuständigen Ausländerbehörde stellen. Zur weiteren Leistungsgewährung benötigen Sie einen Einstellungsbescheid der abgebenden Behörde.