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Hinweise zu Fahrerlaubnis und Nutzung von Kraftfahrzeugen 

Wenn Sie dem Link folgen, finden Sie Informationen des Bundes zur Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis für die private und berufliche Nutzung, zur notwendigen Versicherung Ihres noch in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuges und zu ähnlichen Themen. 

Hinweise des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Bitte beachten Sie, dass für Ihre Fahrzeuge spätestens nach einem Jahr überwiegendem Aufenthalt in Deutschland die Verkehrssicherheit nachgewiesen werden muss. Die für die Kraftfahrzeugzulassung notwendigen Informationen finden Sie in der

Information des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr