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Hinweise zu Fahrerlaubnis und Nutzung von Kraftfahrzeugen 

Wenn Sie dem Link folgen, finden Sie Informationen des Bundes zur Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis für die private und berufliche Nutzung, zur notwendigen Versicherung Ihres noch in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuges und zu ähnlichen Themen. 

Hinweise des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Bitte beachten Sie, dass Ihre Fahrzeuge spätestens nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland zugelassen werden müssen. Die für die Kraftfahrzeugzulassung notwendigen Informationen finden Sie auf dieser website. 

Merkblatt zur Versicherungs- und Zulassungspflicht von Kraftfahrzeugen (ukrainisch)