Landrat und Ministerpräsident besuchen Helios Klinikum - bestehende Corona-Regeln werden fortgesetzt -
Neue Allgemeinverfügung
Mit der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, die vom 1. April bis Ablauf des 18. April 2021 gilt, hat der Vogtlandkreis die Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Vogtlandkreis zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 26.02.2021 in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.03.2021 sowie der Bekanntmachung vom 08.03.2021 veranlasst - Bekanntmachung des Landratsamtes Vogtlandkreis vom 01.04.2021 und erlässt die Allgemeinverfügung des Landratsamts Vogtlandkreis Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Festlegungen zum Alkoholverbot - Bekanntmachung des Landratsamts Vogtlandkreis vom 01.04.2021.
Im Wesentlichen werden die bisherigen Corona-Maßnahmen größtenteils fortgeführt. Grundsätze wie die Kontaktreduzierung oder die Empfehlung zum Verzicht auf unnötige Reisen, Einkäufe oder Besuche haben weiterhin Bestand. Private Zusammenkünfte bleiben auf zwei Hausstände beschränkt, wobei insgesamt nicht mehr als fünf Personen zulässig sind. Kinder unter 15 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
Im öffentlichen Raum unter freiem Himmel ist überall dort ein medizinischer
Mund-Nasenschutz oder eine FFP-2-Maske zu tragen, wo sich Menschen begegnen, insbesondere in Fußgängerzonen, auf Flächen für Sport und Spiel, Wochenmärkten und Außenverkaufsstände.
Die Bedeutung von Schnell- und Selbsttests erfährt eine deutliche Stärkung in verschiedenen Bereichen. Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt müssen sich statt bisher einmal wöchentlich zweimal in der Woche testen oder testen lassen.
Betriebsinhaber und Beschäftigte, unter anderem in Betrieben für körpernahe Dienstleistungen, Fahrschulen und Musikschulen, müssen sich künftig zweimal wöchentlich testen oder testen lassen. Kunden und Besucher benötigen einen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Dies gilt ebenfalls für Kunden von Friseuren und medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen.
Von weiteren Öffnungen ab dem 6. April 2021, wie das Angebot von click-and-meet, sieht der Vogtlandkreis vorerst ab. Grund dafür ist die extrem hohe 7-Tage-Inzidenz von über 400 im Vogtlandkreis und die angespannte Lage in den Kliniken.
Bei einem Vorort-Besuch am Gründonnerstag überzeugten sich Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und Landrat Rolf Keil im Helios Klinikum in Plauen von der aktuellen
Situation. „Die sächsischen Kliniken werden überfordert, wenn wir nicht konsequent an den beschlossenen Maßnahmen festhalten und dafür sorgen, dass die maximale Bettenkapazität von 1300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten auf Normalstation nicht erreicht wird“, so Kretschmer.
Landrat Rolf Keil setzt weiterhin auf das Prinzip: Testen und Impfen. „Derzeit können wir mit dem vogtländischen Schnelltestsystem, das seit etwa dreieinhalb Wochen genutzt wird, täglich bis zu 5000 Menschen testen. Was wir noch dringender benötigen ist ausreichend Impfstoff“, so Landrat Rolf Keil, der sich gleichzeitig an alle Vogtländerinnen und Vogtländer wendet und um Verständnis bittet, die beschlossenen Maßnahmen zu unterstützen und mitzutragen.