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Denkmalförderung im Vogtlandkreis

Im Vogtlandkreis gibt es 6.487 Kulturdenkmale, davon befinden sich 1.944 auf dem Gebiet der Stadt Plauen. Seit 1993 können alle Denkmaleigentümer Fördermittel für die Sicherung, Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmales beantragen. Die Zuständigkeit der Landesdenkmalförderung ging 2009 von der Landesdirektion auf den Vogtlandkreis über. War anfänglich die Anzahl der Anträge überschaubar, so übersteigt in den letzten Jahren das Antragsvolumen  die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel um ein Vielfaches, so in den Jahren 2016 – 2018 um 75 %. Für die Förderperioden 2019/2020 gab es eine Mittelerhöhung, jedoch überstieg das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Mittel noch immer um ca. 60%. In den Jahren 2016 bis 2018 konnten durchschnittlich 215.000 € und in den Jahren 2019 bis 2020 durchschnittlich 440.000 € Fördermittel an Eigentümer eines Kulturdenkmals ausgezahlt werden.

Zwei Förderprogramme

Zuwendungsfähig sind Aufwendungen, die aus Gründen der Denkmalpflege an einem Kulturdenkmal vorgenommen werden, soweit sie den üblichen Aufwand bei vergleichbaren nicht denkmalgeschützten Objekten übersteigen (denkmalbedingter Mehraufwand). Es gibt im Freistaat Sachsen zwei spezielle Förderprogramme zur Denkmalpflege. Der Vogtlandkreis ist die zuständige Bewilligungsbehörde für das „Landesprogramm Denkmalpflege“. Fördermittel aus dem „Sonderprogramm Denkmalpflege“ sind nach thematischen Aufrufen beim Landesamt für Denkmalpflege (Anschrift: Schloßplatz 1, 01067 Dresden) zu beantragen. 

Die Förderkriterien für beide Programme sind in der Richtlinie Denkmalförderung geregelt. Diese finden Sie unter https://www.lfd.sachsen.de/1856.htm. Das Ziel dieser Richtlinie ist die Sicherung, der Erhalt, die Pflege und die Nutzbarmachung der sächsischen Kulturdenkmale sowie des mit diesen verbundenen materiellen und immateriellen Erbes.

Anträge für das Landesprogramm Denkmalpflege sind bis zum 30. Oktober für das Folgejahr zu stellen. Keine Frist ist zu beachten bei Maßnahmen, die der Sicherung des Kulturdenkmals dienen.

Anträge für das Sonderprogramm Denkmalpflege sind ohne Berücksichtigung einer Ausschlussfrist beim Landesamt für Denkmalpflege zu stellen.

Tipp

„Wir empfehlen immer, sich im Vorfeld mit uns in Verbindung zu setzen, wenn die Absicht besteht, ein Denkmal zu erwerben. Auch Ortstermine sind möglich, um im Vorfeld abzuklären, ob die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können und was dabei zu beachten ist.“, so Birgit Schillumeit von der Unteren Denkmalschutzbehörde des Vogtlandkreises.

16.04.2021