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Ländliche Entwicklung

Ländliche Entwicklung

Die Ländliche Entwicklung im Zusammenhang mit Bodenordnung leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raumes.

Im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren, dem Freiwilligen Landtausch und Bodenordnungsverfahren können nachhaltig wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Potenziale des ländlichen Raumes gestärkt und vielfältige Probleme gelöst werden.

Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Bodenmanagement

  • Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen durch Flächenerschließung, -Zusammenlegung und -Neuordnung
  • Landnutzungskonflikte lösen und vermeiden
  • Regelung ungeklärter Eigentumsfragen im Zusammenhang mit selbständigem Eigentum von Gebäuden und Anlagen

Gestaltung lebenswerter Dörfer, von Natur und Landschaft

  • Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen der Dorferneuerung
  • Bodenordnung im Innenbereich der Dörfer
  • Maßnahmen des Hochwasserschutzes
  • Natur und Landschaft gestalten

Als Untere Landwirtschaftsbehörde werden die Vorgänge in den Bereichen Gründstück- und Landpachtverkehr nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft. Die Erstaufforstung bisher landwirtschaftlich genutzter Grundstücke wird in Abstimmung mit den Fachstellen und den Kommunen entschieden.

Darüber hinaus erfolgt die Prüfung von notariellen Verkaufsvorgängen nach der Grundstückverkehrsordnung bezüglich Alteigentümeransprüchen.
Für Grundstücke, bei denen ein oder mehrere Eigentümer oder deren Aufenthalt unbekannt sind, kann bei berechtigtem Interesse ein gesetzlicher Vertreter bestellt werden.

Weitere Themen:

Flurbereinigung und Freiwilliger Landtausch nach dem Flurbereinigungsgesetz

Freiwilliger Landtausch und Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschafts- anpassungsgesetz

Untere Landwirtschaftsbehörde

Überblick Agrarstruktur

Erstaufforstung

Grundstückverkehr

Landpachtverkehr

Gesetzliche Vertreterbestellung

Grundstücksverkehrsordnung