Zahlung der Abfallgebühren vermeidet unnötige Mahnschreiben
Mit Überschreitung der Fälligkeiten zum 30.10.2022 sieht sich die Kreiskasse des Vogtlandkreises gezwungen, Ende November Mahnschreiben säumiger Abfallgebührenzahler zu versenden.
Dies kann vermieden werden, indem die offenen Zahlungen noch rechtzeitig getätigt werden. Berücksichtigt werden hierbei Zahlungseingänge bis einschließlich 23.11.2022.
Die Abfallgebührenbescheide werden grunsätzlich bereits Anfang des Jahres versendet und geraten bei einigen oftmals in Vergessenheit.
Mit der Erteilung einer SEPA-Einzugsermächtigung für künftige Fälligkeiten kann unnötigen Mahngebühren entgangen werden. Weitere Infos sowie das Formular zur Erteilung einer SEPA-Einzugsermächtigung und die aktuelle Abfallgebührensatzung sind hier finden.