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Kreisstraße 7819, Plohn: Verkehr rollt ab 16. Dezember 2022 über Brücken-Ersatzneubau

Weitere Baufreigabe vor dem Weihnachtsfest: Spätestens ab dem 16. Dezember 2022 wird der Verkehr über die neu errichtete Brücke der Kreisstraße 7819 bei Plohn wieder rollen. Die Arbeiten an dem Bauwerk wurden im Februar dieses Jahres begonnen und jetzt fertiggestellt.

Wie das Amt für Straßenunterhalt und Instandsetzung mitteilt, werden Restarbeiten, wie etwa die Geländer und Arbeiten am Bachbett im kommenden Jahr erfolgen.
Rückblick:
Im Vorfeld der eigentlichen Arbeiten am Brückenbauwerk wurden Baumrodungen sowie die Verlegung von verschiedenen Leitungen vorgenommen. Die geplante Herstellung des Baugrubenverbaus war wegen des angetroffenen Felses unmöglich. Unter Hinzunahme eines externen und erfahrenen Prüfingenieurs wurde entschieden, das Bauwerk nicht abzubrechen.
Wie sich später herausstellte, war die Erhaltung des Natursteingewölbes auch im Sinne des Denkmalschutzes. Dazu Vera Kurpjuhn, Projektleiterin im Amt für Straßenunterhalt und Instandsetzung, Sachgebiet Kreisstraßenbau: „Oberstromseitig konnte die Bogenstirnmauer mit Mauerabdeckung, und Mauerpfeilern weitestgehend nach historischem Vorbild erhalten werden. Unterstromseitig wurde über dem Krag-Arm für der Gehweg betoniert. Diese Art von Instandsetzungen wurden von der bauausführenden Firma E. Morgner u. Sohn aus Stützengrün erfolgreich ausgeführt. Die Planung und Bauüberwachung lag in den Händen der Klingenthaler Fa. Panzert+Partner Ingenieure PartGmbH.“
Mit den abgeschlossenen Arbeiten an der Brücke wurde bereits ein erster Abschnitt der Ortsdurchfahrt Plohn ausgebaut. Somit kann ein späterer Eingriff in das Bauwerk zur Schaffung der Einleitstelle für das Oberflächenwasser ausgeschlossen werden.


Nach DigiNetz-Gesetz wurden durch das Bauwerk hindurch sämtliche Mikrorohre in Leerrohren für die spätere Breitbanderschließung der Umgebung von Plohn verlegt. Damit werden Aufgrabungen im neu gebauten Bereich vermieden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden ca. 700.000 € betragen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. Der Fördersatz betrug 50%.

14.12.2022