Monitoring zur Amerikanischen Faulbrut (AFB) wird in den Jahren 2023-2026 weitergeführt
Die Imker sind aufgefordert, bei der Probennahme entsprechend mitzuwirken.
Das Monitoring ist in Sachsen weiterhin so konzipiert, dass pro Jahr jeweils ein Viertel aller Bienenhaltungen durch amtlich beauftragte Bienensachverständige oder amtliche Tierärzte beprobt wird.
Die im Jahr 2023 zu beprobenden Imker werden durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises schriftlich informiert, sich mit dem jeweils zugeordneten Bienensachverständigen zwecks Terminabstimmung in Verbindung zu setzen.
Die Probenahme des Monitorings kann mit einer zusätzlichen klinischen Untersuchung auch für die Ausstellung einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung verwendet werden.
Im Rahmen des amtlichen Monitoringprogrammes entstehen dem Imker sowohl für die Probenahme als auch für die Untersuchung der Proben keine Kosten.
Die für die sächsischen Imker rechtsverbindliche Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen befindet sich auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de