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Wohngeld/Bildung und Teilhabe

Im Sachgebiet Wohngeld/ Bildung und Teilhabe werden die Anträge auf Wohngeld in Form eines Miet- oder Lastenzuschuss bearbeitet und es erfolgt die Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Mit dem Wohngeld soll Haushalten geholfen werden, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen. Wohngeld können Mieterhaushalte und Haushalte, die im selbst genutzten Wohneigentum leben, auf Antrag erhalten.

Wenn neben dem Kindergeld die Kinder bei der Wohngeldbewilligung als Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden oder Kinderzuschlag gewährt wird, besteht ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes  soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug ermöglichen, gleichberechtigt Angebote in der Schule und in der Freizeit wahrzunehmen. Alle Kinder sollen in ihrer Freizeit Sport treiben und musizieren können, geeignete Hilfe beim Lernen und den nötigen Schulbedarf bekommen, Schulessen erhalten und an Schulausflügen teilnehmen können.